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AGB

Hier finden Sie unsere allgemeinen Geschäftbedingungen

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Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der

FMTS Farbmesstechnik Schröder

1. Allgemeines - Geltungsbereich

Die FMTS, Farbmesstechnik Schröder Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, die FMTS, Farbmesstechnik Schröder stimmt ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zu. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn die FMTS, Farbmesstechnik Schröder in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.

 

2. Angebote und Vertragsabschluss

Das Angebot der FMTS, Farbmesstechnik Schröder ist freibleibend bis zum Zugang der Auftragsbestätigung. Alle telegrafischen, telefonischen, gemailten und/oder mündlichen Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden des Angebotes bzw. der schriftlichen Auftragsbestätigung der FMTS, Farbmesstechnik Schröder bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

 

3. Preisgestaltung, Preisänderungen

Alle Preise der FMTS, Farbmesstechnik Schrödergelten ab Lager und sind Nettopreise. Technische Änderungen, Druckerfehler und Irrtümer sind vorbehalten. Es gelten die Preise der neusten Preislisten. Preisänderungen im Rahmen eines Kaufvertrages sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als sechs Wochen liegen. Erhöhen sich innerhalb dieses Zeitraums die Löhne, die Materialkosten und/oder die marktmäßigen Einstandspreise, so ist die FMTS, Farbmesstechnik Schröderberechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen. Diese Kostensteigerungen wird die FMTS, Farbmesstechnik Schröder dem Kunden auf Verlangen nachweisen. Der Kunde ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt.

 

4. Lieferung, Gefahrübergang

Die FMTS, Farbmesstechnik Schröder wird sich bemühen, eingehende Aufträge unverzüglich auszuliefern. Wird ein Lieferzeitraum vereinbart, läuft die Lieferfrist erst mit der Absendung der Auftragsbestätigung und mit Beibringung der vom Kunden gegebenenfalls zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie einer ggfs. vereinbarten Anzahlung. Ist ein fester Lieferzeitpunkt vereinbart und hat der Kunde nicht innerhalb angemessener Zeit nach Vertragsschluss vor dem Lieferzeitpunkt die von der FMTS, Farbmesstechnik Schröder benötigten Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben etc. übergeben sowie die vereinbarte Anzahlung geleistet, verschiebt sich der Lieferzeitpunkt entsprechend. Als angemessen gemäß dem vorstehenden Satz gilt regelmäßig ein Zeitraum von mindestens 14 Tagen. Die Lieferzeit ist ungefähr. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt ist oder der Liefergegenstand das Haus der FMTS, Farbmesstechnik Schröder verlassen hat. Die Lieferfrist verlängert sich bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse wie z.B. Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Materialien, soweit solche Hindernisse auf die Lieferung des Liefergegenstandes von Einfluss und nicht von der FMTS, Farbmesstechnik Schröder zu vertreten sind. Nicht zu vertreten von der FMTS, Farbmesstechnik Schröder sind insbesondere Umstände im Tätigkeitsbereich von Unterlieferanten. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. Die vorbe-zeichneten Umstände sind auch dann von der FMTS, Farbmesstechnik Schröder nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Teillieferungen sind zulässig, es sei denn, es ergäben sich dadurch Nachteile für den Gebrauch. Der Versand erfolgt stets auf Gefahr und Kosten des Kunden. Die FMTS, Farbmesstechnik Schröder haftet für das Verschulden eigener Transportpersonen nur dann, wenn der FMTS, Farbmesstechnik Schröder oder ihrer Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Mangels besonderer Vereinbarungen steht der FMTS, Farbmesstechnik Schröder die Wahl der Versendungsart frei. Verzögert sich die Absendung der Produkte durch ein Verhalten des Kunden, gehen die vorgenannten Gefahren mit der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

 

5. Zahlungsbedingungen

Die Lieferung erfolgt gegen Rechnung bzw. per Nachnahme oder Vorkasse bei Neu- und Privatkunden. Die Zahlung ist innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig.

Schecks  und Wechsel werden nicht angenommen und akzeptiert.

Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten bei Ansprüchen aus einem anderen Vertragsverhältnis ist unzulässig. Eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden ist nur dann zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden ist die FMTS, Farbmesstechnik Schröderberechtigt, neben Mahngebühren Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Ist der Kunde Verbraucher, so reduziert sicht der Verzugszins auf 5 % über dem Basiszinssatz, wobei in beiden Fällen der Nachweis eines höheren Verzugsschadens möglich bleibt.

Die FMTS, Farbmesstechnik Schröder ist berechtigt, die Bonität der Kunden mit den allgemein üblichen Mitteln zu überprüfen. Ergeben sich Zweifel an der Bonität des Kunden oder lassen Umstände und Auskünfte eine schlechte wirtschaftliche Situation des Kunden erkennen, ist die FMTS, Farbmess-technik Schröder berechtigt, gewährte Zahlungsziele zu widerrufen und weitere Lieferungen nur noch gegen Vorkasse oder Nachnahme vorzunehmen. Ist die FMTS, Farbmesstechnik Schröder zur Geltendmachung von Schadensersatz wegen Nichterfüllung berechtigt, so beläuft sich dieser auf 20 % des Kaufpreises einschließlich von Nebenentgelten bzw. des Entgelts für Reparaturleistungen (einschließlich Mehrwertsteuer) vorbehaltlich eines von der FMTS, Farbmesstechnik Schröder nachzuweisenden höheren Schadens. Der Kunde ist berechtigt, uns nachzuweisen, dass der  FMTS, Farbmesstechnik Schröder kein oder ein wesentlich niedrigerer Nichterfüllungsschaden entstanden ist.

 

6. Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Waren bleiben Eigentum (Vorbehaltsware) der FMTS, Farbmesstechnik Schröder bis zur vollständigen Bezahlung. Ist der Kunde Unternehmer, wozu auch Freiberufler zählen, gilt der Eigentumsvorbehalt bis zur Erfüllung sämtlicher, auch streitiger Ansprüche aus der Geschäftsverbindung, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, einschließlich Verzugszinsen und Rechtsverfolgungskosten. Der Kunde ist zur Weitergabe der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt (zumindest in verlängerter Form) berechtigt, nicht aber zur

Pfändung oder Sicherungsübereignung in irgendeiner Form. Bei Zugriffen Dritter auf

die Vorbehaltsware hat der Kunde auf das Eigentum der FMTS, Farbmesstechnik Schröder hinzuweisen und die FMTS, Farbmesstechnik Schröderunverzüglich zu unterrichten. Der Kunde tritt seine Forderungen aus der Weitergabe der Vorbehaltsware im jeweiligen Rechnungswert der Vorbehaltsware bereits zum Zeitpunkt der Bestellung im voraus an die FMTS, Farbmesstechnik Schröder ab. Bei Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Kunden, steht der FMTS, Farbmesstechnik Schröder das Miteigentum an der neuen Sache oder Sachgesamtheit im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert anderer verwendeter Ware zu.

Die FMTS, Farbmesstechnik Schröder verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Kunden freizugeben, wenn ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20 % übersteigt.

 

7. Software

Durch Öffnung der versiegelten Disketten-/CD-Romverpackung, gleich auf welche Art und an welcher Stelle, werden die Software-Lizenzbestimmungen des Herstellers anerkannt. Eine nachträgliche Rückgabe oder der Umtausch ist nach Öffnung ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen bleibt das Recht zur Rückgabe von nachweislich mängelbehafteten Produkten, die im Rahmen der Hersteller-garantie ausgetauscht werden. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Auswahl des Software-Programms im Hinblick auf die Hardwarekompatibilität und auf die von ihn gewünschte Spezifikation. Die FMTS, Farbmesstechnik Schröder haftet nicht für Schäden, Mangelfolgeschäden und Vermögensverluste, die aus der Benutzung eines Programms entstanden sind. Ausgenommen sind Schäden, die auf eine grob fahrlässige Vertragsverletzung von Seiten der FMTS, Farbmesstechnik Schröder zurückzuführen sind.

 

8. Mängelgewährleistung - Haftung

Die Gewährleistungszeit beträgt ein Jahr, sofern der Kunde kein Verbraucher ist. Sie beginnt mit der Übergabe an den Kunden. Die FMTS, Farbmesstechnik Schröder haftet nicht für Mängel, die den üblichen oder vertraglich vorausgesetzten Gebrauch nur unerheblich mindern. Es liegt kein Sachmangel vor, wenn die FMTS, Farbmesstechnik Schröder dem Kunden eine zu geringe Menge und/oder eine höherwertige Ware liefern. Im Fall einer zu geringen Mengenlieferung besteht lediglich ein Anspruch auf Nachlieferung der fehlenden Menge. Zu der Beschaffenheit der Kaufsache zählen keine Eigenschaften, die der Kunde nach unseren öffentlichen Äußerungen und/oder den Äußerungen unserer Gehilfen, insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache, erwarten kann. Keinerlei Gewährleistung wird zudem dafür übernommen, dass Verfügungen über die Produkte nicht durch staatliche Vorschriften (z. B. Embargobestimmungen oder Ausfuhrgenehmigungspflicht) in irgendeiner Weise behindert sind oder werden. Bei einem Mangel, dessen Vorliegen der Kunde zu beweisen hat, ist die FMTS, Farbmesstechnik Schröder nach ihrer Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur kostenlosen Ersatzlieferung (Nacherfüllung) berechtigt. Die Kosten der Nacherfüllung, die durch die Verbringung der Kaufsache an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstanden sind, trägt der Kunde. Ausgewechselte Teile gehen in unser Eigentum über. Die Nacherfüllung wird nur vorgenommen, wenn der Kunde zuvor den Kaufpreis abzüglich eines Einbehalts für den Mangel gezahlt hat. Der Einbehalt darf nicht mehr als das 1,5-fache der Mängelbeseitigungskosten betragen. Kann die FMTS, Farbmesstechnik Schröder einen ihrer Gewährleistungspflicht unterliegenden Fehler nicht beseitigen, ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder sind für den Kunden weitere Nacherfüllungsversuche unzumutbar, so kann der Kunde anstelle der Nacherfüllung vom Vertrag zurücktreten. Minderungsansprüche sind ausgeschlossen. Die Nachbesserung gilt nicht bereits nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen. Das Recht des Kunden, bei einem Mangel neben der Nacherfüllung, oder dem Rücktritt Schadensersatz (statt oder neben der Erfüllung) oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen zu verlangen, bleibt von den obigen Regelungen unberührt.

Die FMTS, Farbmesstechnik Schröder haftet für jede schuldhafte Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Im Übrigen haftet die FMTS, Farbmesstechnik Schröder unbeschränkt nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Für leichte Fahrlässigkeit hafte die FMTS, Farbmesstechnik Schröder nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei leicht fahrlässiger Verletzung der Kardinalpflicht ist die Haftung auf das zweifache des Überlassungsentgelts sowie auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertragsschlusses typischerweise gerechnet werden muss. Der Anspruch des Kunden auf Ersatz des Verzögerungsschadens ist bei leichter Fahrlässigkeit unsererseits auf 10 % des vereinbarten Kaufpreises beschränkt. Die Haftung für Datenverlust infolge leichter Fahrlässigkeit wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und Gefahr entsprechender Anfertigung von Sicherungskopien und Durchführung von Virentests eingetreten wäre. In jedem Fall ist die Ersatzpflicht auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

 

9. Untersuchungs- und Rügepflicht

Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware auf offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Kunden ohne weiteres auffallen, zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind der FMTS, Farbmesstechnik Schröder gegenüber innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich zu rügen. Die Mängel, insbesondere die aufgetretenen Symptome, sind detailliert zu beschreiben.

Sollten äußerlich sichtbare Transportschäden an der von FMTS, Farbmesstechnik Schröder gelieferten Ware erkennbar sein, so hat der Kunde dies vom Frachtführer auf den Frachtpapieren bestätigen zu lassen. Sonstige Transportschäden sind unverzüglich,

jedenfalls nicht später als drei Tage nach Empfang der Ware an FMTS, Farbmesstechnik Schröder zu melden, da andernfalls jede Versicherungsleistung entfällt. Mängel, die nicht offensichtlich sind, müssen bei uns innerhalb von 7 Tagen nach dem Erkennen durch den Kunden gerügt werden. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Ware in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.

 

10. Exportkontrollen und -genehmigungen

Auch ohne Hinweise seitens der FMTS, Farbmesstechnik Schröder sind im Zweifel sämtliche Produkte ausfuhrgenehmigungspflichtig. Der Kunde anerkennt deutsche und ausländische Exportkontrollbestimmungen und -beschränkungen und verpflichtet sich, solche Produkte oder Informationen weder direkt noch indirekt an Personen, Firmen oder Länder zu verkaufen, exportieren, reexportieren, liefern oder anderweitig weiterzugeben, sofern dies gegen deutsche oder ausländische Gesetze oder Verordnungen verstößt, sowie vor dem Export von Produkten oder technischen Informationen, die er von der FMTS, Farbmesstechnik Schrödererhalten hat, sämtliche erforderlichen Exportlizenzen oder andere Dokumente einzuholen. Der Kunde verpflichtet sich weiter, alle Empfänger solcher von der FMTS, Farbmesstechnik Schröderbezogener Produkte und technischer Informationen in gleicher Weise zu verpflichten und über die Notwendigkeit, diese Gesetze und Verordnungen zu befolgen, zu informieren. Der Kunde wird auf eigene Rechnung sämtliche Lizenzen und Ex- und Importpapiere beschaffen, die zum Kauf und Wiederverkauf der bei der FMTS, Farbmesstechnik Schröderbestellten Produkte erforderlich sind. Werden Lieferungen ins Ausland auf Wunsch des Kunden unverzollt ausgeführt, haftet er gegenüber FMTS, Farbmesstechnik Schröder für etwaige Nachforderungen der Zollverwaltung.

 

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Geschäftssitz der FMTS, Farbmesstechnik Schröder. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen Kaufleuten im Rahmen dieses Vertrages ist Velbert. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Kunde seinen Firmensitz im Ausland hat.

12. Sonstiges

Übertragungen von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem mit uns geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung. Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich und inhaltlich am Nächsten kommt. Alle Vereinbarungen, die zwischen der FMTS, Farbmesstechnik Schröder und dem Kunden zwecks Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.